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Bezug
Pensionskassenkapital
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Wer pensioniert wird, kann
bei vielen Pensionskassen wählen, ob er sein Alterskapital in Form einer
lebenslänglichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung beziehen will.
Wegen der andauernden Börsenkrise ziehen viele Pensionäre wieder die sichere
Rente vor, obwohl nach wie vor triftige Gründe für einen Kapitalbezug sprechen
können.
Der grösste Vorteil der
Rentenlösung liegt in der Einkommenssicherheit: Rentenbezüger haben nämlich die
Gewissheit, dass die Rente bis an ihr Lebensende bezahlt wird. Ein wesentlicher
Vorteil des Kapitalbezugs hingegen ist die weitaus grössere Flexibilität:
Während beim Rentenbezug die Höhe der Renten vorgegeben ist, kann man beim
Kapitalbezug völlig frei über das Geld verfügen. Damit lässt sich auch ein
schwankender Einkommensbedarf sicherstellen. Vor allem in den ersten Jahren
nach der Pensionierung braucht man häufig mehr Einkommen als in späteren
Jahren, wenn die Leistungsfähigkeit altersbedingt allmählich nachlässt. Jedoch
muss der Kapitalbezüger willens und fähig sein, das Kapital fortan selber
anzulegen, und zwar so, dass das benötigte Einkommen bis zum Ableben
sichergestellt ist. Gerade in schwierigen Börsenzeiten wie heute ist es
wichtig, dass das bezogene Pensionskassengeld diszipliniert und nachsichtig
angelegt wird. So sollte man nicht nur in Aktien, sondern abgestimmt auf die
persönliche Einkommenssituation auch in konservativere Anlagen wie
Obligationen, Festgelder und Kontoguthaben investieren.
Ein weiterer Nachteil der
Rente: Stirbt der Rentenbezüger, erhält die Witwe eine gekürzte Witwenrente –
in der Regel noch 60% der ursprünglichen Rente. Stirbt auch die Witwe, verfällt
das noch nicht aufgebrachte Kapital zu Gunsten der Pensionskasse. Ein
Konkubinatspartner sowie die übrigen Erben (zum Beispiel die Kinder) gehen
dabei leer aus. Beim Kapitalbezug hingegen wird das noch nicht verbrauchte
Kapital unter den Hinterbliebenen aufgeteilt.
Auch steuerliche Aspekte
müssen berücksichtigt werden. Pensionskassenrenten sind vollumfänglich als
Einkommen steuerbar. Beim Kapitalbezug hingegen fällt eine einmalige Steuer an.
Diese auf den ersten Blick nachteilige Besteuerung kann aber langfristig oft
durch Ersparnisse bei den Einkommenssteuern kompensiert werden. Denn im
Gegensatz zur Rentenvariante müssen nur die mit dem Kapital erwirtschafteten Zinserträge
und Dividendenzahlungen als Einkommen versteuert werden. Mit einer geschickten
Anlagepolitik, bei der gezielt steuerprivilegierte Anlageinstrumente eingesetzt
werden, resultiert beim Kapitalbezug ein Einkommen welches nur zu rund 30%
steuerbar ist.
Der Rentenbezug ist zwar
die bequemere, in vielen Fällen nicht aber die bessere Variante. Es lohnt sich,
den Kapitalbezug trotz aktueller Börsenkrise zu prüfen. Schliesslich darf man
erwarten, dass auf schlechte Börsenjahre auch wieder bessere folgen. Weil sich
der Entscheid später aber nicht mehr rückgängig machen lässt, muss die gewählte
Lösung auch langfristig – das heisst über die nächsten 20 bis 25 Jahre – die
bessere sein. Mit dem Entscheid sollte man sich rechtzeitig auseinander setzen,
denn ein Kapitalbezug muss bei vielen Pensionskassen bereits drei Jahre vor der
Pensionierung angemeldet werden.
Vergleich zwischen Renten- und Kapitalbezug
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Basis:
Mann, 65 Jahre, Pensionskassenkapital 500'000 Franken, Wohnort Basel,
reformiert |
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Pensionskassenkapital |
500‘000 |
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Kapitalauszahlungssteuer |
50‘500 |
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Kapital nach Steuern |
449‘500 |
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Erwartete Rendite pro Jahr auf Kapitalanlage |
4 % 1 |
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Kapitalverzehr
innert |
19
Jahren 2 |
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Kapitaleinkommen pro Jahr |
32‘900 |
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Pensionskassenrente
pro Jahr |
36‘000 |
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Einkommenssteuer
pro Jahr |
-
9‘000 3 |
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Renteneinkommen
pro Jahr |
27‘000 |
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Þ
Vorteil Kapitalbezug: Fr. 5‘900 1 Angenommene Nettorendite pro Jahr 2 Entspricht der durchschnittlichen
Lebenserwartung eines 65-jährigen 3 Angenommener Grenzsteuersatz: 25% |
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Wer sich sein
Pensionskassenkapital auszahlen lässt, wird je nach Kanton unterschiedlich
stark vom Fiskus zur Kasse gebeten. Mit einer rechtzeitigen Planung der
Pensionierung lassen sich jedoch mehrere Tausend Franken Steuern sparen.
Kapitalbezüge aus der 2.
Säule besteuern alle Kantone getrennt vom übrigen Einkommen. Wie bei der
Einkommenssteuer steigt der prozentuale Steuerbetrag mit zunehmender
Kapitalhöhe.
Die grössten
Steuerunterschiede ergeben sich auf Ebene Kanton. Beispielsweise zahlt ein
65-jähriger, verheirateter und reformierter Steuerpflichtiger in Zug für einen
Pensionskassenbezug von 750'000 Franken insgesamt 52'600 Franken Steuern. Mit
149'000 Franken fast dreimal so viel für den gleichen Auszahlungsbetrag
verlangt Delsberg im Kanton Jura. Auch die Gemeinden beteiligen sich am
Vorsorge-Geldsegen unterschiedlich stark, allerdings fallen die Unterschiede in
der Regel bedeutend geringer aus als auf kantonaler Ebene. Immerhin aber ist
bei 1 Mio. Franken Pensionskassenkapital etwa die Gemeinde Muri im Kanton Bern
mit 146'800 Franken insgesamt um fast 17‘000 Franken günstiger als der
Kantonshauptort Bern. In der im gleichen Kanton gelegenen Gemeinde Thun fiele
die Steuerrechnung mit 170'200 Franken sogar um 23'400 Franken höher aus als in
Muri.
Wer die Steuern beim Bezug
von Vorsorgekapital optimieren will, hat zwei Möglichkeiten: Erstens den Umzug
und damit die Verlegung des Steuerdomizils in eine steuergünstigere Gemeinde
oder einen steuergünstigeren Kanton. Dieses Manöver lohnt sich vor allem bei
grösseren Kapitalbezügen, wo die Unterschiede bei mehreren Zehntausend Franken
liegen können. Zweitens lassen sich auch mit einer zeitlichen Staffelung der
Bezüge von Kapitalien aus der zweiten und der gebundenen dritten Säule
erheblich Steuern sparen, denn in der gleichen Steuerperiode ausbezahlte
Vorsorgekapitalien werden in den meisten Kantonen für die Bestimmung des
Steuersatzes zusammengezählt.
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Kapitalauszahlungssteuern
auf Pensionskassenkapital für Verheiratete |
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Kapitalauszahlungssteuern
inklusive Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche (reformiert) in Prozent des
Kapitalauszahlungsbetrages, Alter bei Auszahlung 65 Jahre; Stand: 2002 OHNE GEWÄHR |
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Kapitalauszahlungsbetrag in Franken |
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Kantonshauptorte |
500‘000 |
750‘000 |
1'000‘000 |
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Aarau |
AG |
58‘135 |
92‘105 |
125‘683 |
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Altdorf |
UR |
57‘453 |
87‘150 |
116‘200 |
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Appenzell |
AI |
53‘885 |
102‘189 |
151‘661 |
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|
Basel |
BS |
50‘543 |
78‘540 |
105‘890 |
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Bellinzona |
TI |
30‘853 |
70‘155 |
127‘632 |
|
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Bern |
BE |
63‘142 |
110‘682 |
163‘650 |
|
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Chur |
GR |
35‘585 |
78‘129 |
129‘680 |
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Delsberg |
JU |
84‘205 |
148‘650 |
213'451 |
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Frauenfeld |
TG |
63‘947 |
117‘122 |
170‘419 |
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Fribourg |
FR |
62‘723 |
98‘730 |
133‘730 |
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Genf |
GE |
43‘833 |
68‘549 |
92‘719 |
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|
Glarus |
GL |
42‘603 |
76‘622 |
115‘710 |
|
|
Herisau |
AR |
43‘653 |
67‘563 |
106‘378 |
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Lausanne |
VD |
58‘518 |
93‘191 |
127‘217 |
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Liestal |
BL |
28‘074 |
45‘286 |
83‘924 |
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Luzern |
LU |
50‘679 |
76‘989 |
102‘651 |
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Neuenburg |
NE |
48‘916 |
74‘344 |
99‘125 |
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Sarnen |
OW |
46‘758 |
71‘539 |
95‘673 |
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Schaffhausen |
SH |
38‘122 |
60‘119 |
81‘469 |
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Schwyz |
SZ |
36‘928 |
67‘404 |
96‘600 |
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Sitten |
VS |
43‘267 |
81‘857 |
128‘652 |
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Solothurn |
SO |
40‘173 |
62‘385 |
83‘180 |
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St. Gallen |
SG |
40‘990 |
69‘794 |
112‘952 |
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Stans |
NW |
42‘867 |
65‘400 |
87‘201 |
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Zug |
ZG |
33‘791 |
52‘828 |
71‘218 |
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Zürich |
ZH |
50‘219 |
97‘344 |
149‘250 |
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1 Gemeindesteuern 2001 |
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Wer in einigen Jahren
pensioniert wird, kann mit einer langfristigen Steuerplanung viel Geld sparen.
Den für eine zeitliche Staffelung der Bezüge notwendigen Spielraum bietet zum
Beispiel die Säule 3a, die bis 5 Jahre vor dem regulären AHV-Alter abgerufen
werden kann. Der Bezug eines Freizügigkeitskontos hingegen kann sogar um
maximal 5 Jahre nach dem regulären AHV-Alter aufgeschoben werden. Noch mehr
staffeln kann, wer seine 3a-Einzahlungen auf verschiedene Bankkonti getätigt
hat und sich diese dann in verschiedenen Jahren auszahlen lassen kann.